Arbeitsgericht Offenbach Beschluss vom 16. Juni 2000 - Az: 2 BVGa 26/00 Abhaltung einer Gegenveranstaltung zur Betriebsversammlung Zwar ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, Mitarbeiterversammlungen abzuhalten und die Belegschaft über alle anstehenden betrieblichen Angelegenheiten zu informieren. Dieses Recht wird jedoch rechtsmissbräuchlich genutzt, wenn die Versammlungen dazu missbraucht werden, die… Weiterlesen
Arbeitsgericht Offenbach Urteil vom 18. Juni 1997 - Az: 3 Ca 694/96 Betriebsbedingte Kündigung: zur Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse Eine Kündigung kann nicht aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 1 V S. 1 KSchG als durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt angesehen werden, wenn die namentliche Bezeichnung der Arbeitnehmer (Namensliste), denen gekündigt werden soll, vor Ausspruch der Kündigungen noch nicht vorlag. Weiterlesen