Außerordentliche Kündigung

I.Was ist das?
II.Worin liegt der Unterschied zur ordentlichen Kündigung??

I. Was ist das?

Unter strengen Voraussetzungen gilt im deutschen Recht der Grundsatz: Ist einer Vertragspartei die Bindung an den Vertrag nicht zumutbar, so kann sie sich davon lösen.

Für Arbeitsverhältnisse gilt das gleiche: Erklärt ein Vertragspartner1 die außerordentliche Kündigung, so kann er sich mit sofortiger Wirkung vom Vertrag lösen. Voraussetzung ist, dass dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung fortzusetzen.

Wichtig: Ist das Arbeitsverhältnis ordentlich kündbar, so muss dem Kündigenden das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar sein.

Ab wann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses „unzumutbar“ ist, muss einzelfallgerecht und unter Abwägung beiderseitiger Interessen festgestellt werden. Notwendig ist jedoch ein nachvollziehbarer wichtiger Grund.

II. Worin liegt der Unterschied zur ordentlichen Kündigung?

Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis sofort, d.h. fristlos, beendet werden. Außerdem kann ausnahmslos jedes Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden; entgegenstehende Abreden sind unwirksam.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Fristlos gekündigt? Jetzt aktiv werden

Fristlose Kündigungen können für Arbeitnehmer finanziell verheerend sein. Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Umso wichtiger, dass Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der sich für Sie einsetzt: die Experten der Kanzlei für ArbeitsrechtAchtung: Da Ihre Ansprüche nach drei Wochen verfallen, sollten Sie sofort handeln.

Fristlose Kündigungen vermeiden.

Jetzt handeln und Informationen einholen unter .

„Das Gerichtsverfahren hat sich zu meinen Gunsten entschieden. Meine Erwartungen wurden in allen Belangen des Falles voll eingelöst.“  Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch

Aktuellste Urteile zu diesem Thema

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Urteil vom - Az: 5 Sa 5/23

Bedrohung am Arbeitsplatz: Stellt das Schwenken eines Filetiermessers einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar?




Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien:

Logo SWR1
Logo SWR4
Logo RPR1
Logo Wiesbadener Kurier
Logo Geißener Anzeiger
Logo Wormser Zeitung
Logo Wiesbadener Tagblatt
Logo Main Spitze
Logo Frankfurter Rundschau
Logo Handelsblatt
Logo Allgemeine Zeitung
Logo Darmstädter Echo
Logo Focus
Logo NTV
Logo ZDF WISO
Lexikon schließen
Schließen