Arbeitsunfall

I. Was ist damit gemeint?
II. Wann ist man versichert?
III. Welche Leistungen werden erbracht?

I. Was ist damit gemeint?

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit (§ 8 SGB VII). Genauer gesagt: Erleidet jemand bei einem Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit körperliche Schäden und ist gesetzlich unfallversichert, so ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung ihm die entstandenen Schäden. Der Arbeitsunfall ist also ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Ansprüche richten sich daher nicht gegen den Arbeitgeber1, sondern direkt gegen die Versicherung.

II. Wann ist man versichert?

Zum Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Heimarbeiter) sowie Schüler, Studenten und Auszubildende. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn im Zusammenhang mit der Arbeit, Schule, etc. ein Unfall geschieht, bei dem der Versicherte einen Gesundheitsschaden erleidet. Wann ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Unfall besteht, ist oftmals strittig und vom Einzelfall abhängig. Zu bejahen ist der Zusammenhang aber dann, wenn der Unfall bei Erfüllung der Arbeitspflicht geschieht.

In zeitlicher Hinsicht beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich bei Erreichen des Arbeitsortes und endet mit dem Verlassen. Darüber hinaus sind auch Wegeunfälle versichert.

III. Welche Leistungen werden erbracht?

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Heilbehandlungs- und Pflegekosten auf. Je nach Schwere der Verletzung und den darauf beruhenden Folgen für die Erwerbsfähigkeit, sind auch unterstützende Leistungen zur weiteren Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungen) bis hin zu Geldrenten denkbar. Ansprüche des Geschädigten richten sich grundsätzlich gegen die Unfallversicherung in Form der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht aber gegen den Arbeitgeber.

Gut zu wissen: Auch Berufskrankheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung und gewähren dem Betroffenen die gleichen Ansprüche.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Arbeitsunfall / Wegeunfall - Wer haftet?

In der Kanzlei für Arbeitsrecht werden Sie ausführlich über die Ihnen zustehenden Leistungen bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit informiert. Bei uns erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte erfolgversprechend geltend machen.

Rufen Sie uns an: .

„Fachliche Kompetenz und die Fähigkeit, komplizierte Rechtszusammenhänge verständlich zu erklären - das hat uns sehr gut gefallen.“  Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch

Aktuellste Urteile zu diesem Thema



Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien:

Logo SWR1
Logo SWR4
Logo RPR1
Logo Wiesbadener Kurier
Logo Geißener Anzeiger
Logo Wormser Zeitung
Logo Wiesbadener Tagblatt
Logo Main Spitze
Logo Frankfurter Rundschau
Logo Handelsblatt
Logo Allgemeine Zeitung
Logo Darmstädter Echo
Logo Focus
Logo NTV
Logo ZDF WISO
Lexikon schließen
Schließen