Vertragsstrafe

I. Was ist das?
II. Unter welchen Bedingungen ist sie wirksam?

I. Was ist das?

Zwischen Arbeitgeber1 und Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Vertragsverletzung eine bestimmte Geldsumme an den Arbeitgeber zu zahlen hat. Dadurch soll das Interesse des Arbeitgebers an der vertragsgemäßen Leistung geschützt werden.

II. Unter welchen Bedingungen ist sie wirksam?

Eine Vertragsstrafe wird durch Vertrag oder Betriebsvereinbarung festgesetzt. Üblicherweise findet sie sich im Arbeitsvertrag und darf auch innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorformuliert werden.

Die Vertragsstrafe ist wirksam, wenn

  • sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Sittenwidrigkeit) verstößt.
  • der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Sicherung der Arbeitsleistung hat.
  • die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen des Arbeitnehmers steht.
  • das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers dadurch nicht unzumutbar erschwert wird.

Steht die Vertragsstrafe in den AGB, so unterliegt sie der gesetzlichen Inhaltskontrolle. Sie ist daher unwirksam, wenn sie unter eine der gesetzlichen Klauselverbote fällt.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Vertragsstrafen: Häufig unwirksam

Gerade die Aufnahme einer Vertragsstrafe in die AGB verlangt juristische Kenntnisse und Präzision in der Formulierung. Die Experten der Kanzlei für Arbeitsrecht erledigen dies mit der nötigen Sorgfalt und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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