Gleichstellung

I. Was ist damit gemeint?
II. Wo und wie findet Gleichstellung statt?

I. Was ist damit gemeint?

Unter Gleichstellung der Geschlechter ist das Angleichen der Lebenssituation von Mann und Frau zu verstehen. Bestehende Benachteiligungen sollen abgebaut und zukünftige verhindert werden. Nicht nur aus dem Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2, 3), sondern auch aus dem Völker- und EU-Recht ergibt sich der Auftrag für den Staat, auf die Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken.

II. Wo und wie findet Gleichstellung statt?

Gerade im Arbeitsrecht spielt Gleichstellung eine wichtige Rolle. Mann und Frau müssen gleiche Zugangschancen zum Beruf haben und diesen benachteiligungsfrei ausüben können. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll für beide gleichermaßen realisierbar sein.

Im privaten Arbeitsrecht spielt in diesem Zusammenhang das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine wichtige Rolle. Verboten wird darin jede Form geschlechtsbezogener Diskriminierung gegenüber einer/einem Beschäftigten. Dies fängt bereits mit einer geschlechtsneutralen Stellenausschreibung an, soweit das Geschlecht keine notwendige Tätigkeitsvoraussetzung ist. Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Erreichung einer Frauenquote gibt es in der Privatwirtschaft übrigens (noch) nicht.

Im öffentlich-rechtlichen Sektor wird die Gleichstellung der Geschlechter vergleichsweise intensiver gefördert. Das Bundes- bzw. Landesgleichstellungsgesetz (Rheinland-Pfalz) bestimmt für die Beamten und Angestellten des Bundes und des Landes neben einer diskriminierungsfreien Tätigkeitsausübung, Bewerberauswahl und Stellenausschreibung auch eine Frauenquote. Für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Zur Erhöhung des Frauenanteils werden in den Dienststellen des Bundes und des Landes Gleichstellungs- bzw. Frauenförderpläne erstellt. Diese beinhalten die Zielvorgaben der nächsten Jahre und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Außerdem können bzw. müssen die Dienststellen (je nach Größe) Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Diese sind die „Hüter“ der Gleichstellung und überwachen die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften und der Förderpläne.


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