Beratungshilfe

I. Was ist das?
II. Wie bekommt man Beratungshilfe?

I. Was ist das?

Beratungshilfe bedeutet, dass die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt1 oder einer öffentlichen Beratungsstelle vom Staat übernommen werden. Auch die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt ist davon umfasst, soweit es nicht um Strafsachen geht.

Beratungshilfe bekommt jedoch nur, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen. Auch darf der Streit nicht mutwillig (um des Streits Willen) geführt werden.

II. Wie bekommt man Beratungshilfe?

Notwendig ist ein Antrag. Diesen stellt man selbst oder mittels seines Rechtsanwalts schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht des eigenen Wohnsitzes. Dabei sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzugeben sowie die Streitumstände. Bei Bewilligung des Antrags wird der beratende Rechtsanwalt vom Staat bezahlt. Gegenüber dem Antragenden darf der Rechtsanwalt kein Honorar verlangen bis auf eine Pauschale von 15 €.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Ihre Spezialisten im Arbeitsrecht

In Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht erhalten Sie eine fachkompetente Beratung zu allen rechtlichen Angelegenheiten - gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung von Beratungshilfe.

Rufen Sie uns an unter: .

"Sehr großes Fachwissen, sehr kompetente Beratung, vor allem im Hinblick auf die jeweiligen Konsequenzen."  Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch



Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien:

Logo SWR1
Logo SWR4
Logo RPR1
Logo Wiesbadener Kurier
Logo Geißener Anzeiger
Logo Wormser Zeitung
Logo Wiesbadener Tagblatt
Logo Main Spitze
Logo Frankfurter Rundschau
Logo Handelsblatt
Logo Allgemeine Zeitung
Logo Darmstädter Echo
Logo Focus
Logo NTV
Logo ZDF WISO
Lexikon schließen
Schließen