Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom - Az: 9 AZB 46/16
I. Was ist das?
II. Wie bekommt man Beratungshilfe?
Beratungshilfe bedeutet, dass die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt1 oder einer öffentlichen Beratungsstelle vom Staat übernommen werden. Auch die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt ist davon umfasst, soweit es nicht um Strafsachen geht.
Beratungshilfe bekommt jedoch nur, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen. Auch darf der Streit nicht mutwillig (um des Streits Willen) geführt werden.
Notwendig ist ein Antrag. Diesen stellt man selbst oder mittels seines Rechtsanwalts schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht des eigenen Wohnsitzes. Dabei sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzugeben sowie die Streitumstände. Bei Bewilligung des Antrags wird der beratende Rechtsanwalt vom Staat bezahlt. Gegenüber dem Antragenden darf der Rechtsanwalt kein Honorar verlangen bis auf eine Pauschale von 15 €.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Ihre Spezialisten im Arbeitsrecht
In Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht erhalten Sie eine fachkompetente Beratung zu allen rechtlichen Angelegenheiten - gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung von Beratungshilfe.
"Sehr großes Fachwissen, sehr kompetente Beratung, vor allem im Hinblick auf die jeweiligen Konsequenzen." Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch
Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien: