Midijob

Als Midijob (oder Gleitzonenfall genannt) wird ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, bei dem der Arbeitnehmer1  ein Arbeitsentgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € erzielt. Im Gegensatz zum Minijob fällt bei Überschreiten der 538,01-Euro-Grenze ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung an. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer trotz der Ermäßigung bei den Versicherungsbeiträgen die vollen Rentenansprüche erwirbt.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

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