I. Was versteht man darunter?
II. Wann ist der Dienstwagen zurückzugeben?
Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das dem Arbeitnehmer1 zur dienstlichen Nutzung überlassen wird. Dies geschieht üblicherweise, weil die Tätigkeit des Arbeitnehmers die häufige Nutzung eines Kfz. verlangt (z.B. bei Außendienstmitarbeitern) und die Anschaffung/Unterhaltung eines Dienstwagens für den Arbeitgeber oftmals am günstigsten ist. Ein Anspruch auf Gewährung eines Dienstwagens besteht daher auch nur, wenn die Gewährung zuvor zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart war.
Dienstwagen dürfen nicht privat genutzt werden, außer dies wurde vereinbart. Ist dies allerdings der Fall, so kann die Erlaubnis zur Privatnutzung nicht einseitig durch den Arbeitgeber rückgängig gemacht werden. Vielmehr erhält der Arbeitnehmer dadurch einen geldwerten Vorteil, der als Bestandteil der Vergütung anzusehen ist, und nur durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden kann.
Zur dienstlichen Nutzung gehören übrigens auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wird der Dienstwagen rein dienstlich genutzt, so kann ihn der Arbeitgeber jederzeit herausverlangen. Wurde dem Arbeitnehmer dagegen die Privatnutzung gestattet, so darf der Arbeitgeber den Wagen grundsätzlich erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses herausverlangen.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Wann wird der Dienstwagen zurückgegeben?
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Urteil vom - Az: 24 Ca 8017/13
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