I. Was ist das?
II. Welche Besonderheiten gelten?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein solches, das für eine bestimmte Dauer geschlossen wird. Es endet mit Ablauf der Befristung automatisch, d.h. ohne Kündigung. Die Dauer wird entweder nach dem Kalender oder dem Zweck der Arbeit bestimmt.
Der wichtigste Unterschied zum unbefristeten Arbeitsverhältnis ist, dass das befristete Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden kann. Folglich endet es nur durch die wirksame außerordentliche Kündigung oder durch Ablauf der Befristung.
Gut zu wissen: Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung kann vertraglich vereinbart werden.
Außerdem ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses nur unter besonderen Voraussetzungen wirksam.
1.) Schriftformerfordernis: Die Befristung ist schriftlich zu vereinbaren.
2.) Sachlicher Grund: Zu Wirksamkeit der Befristung ist ein sachlicher Grund (z.B. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers1 oder vorübergehend erhöhter Arbeitsbedarf) erforderlich.
Wichtig: Ist die Befristung unwirksam, kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande (siehe auch: "Mehrfache Befristung").
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Befristet oder unbefristet - Lassen Sie es prüfen
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