Betriebsrat

I. Was ist das? Welche Aufgaben hat er?
II. Welche Rechte hat er?
III. In welchen Betrieben kann er gewählt werden?

I. Was ist das? Welche Aufgaben hat er?

Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft des Betriebes.

Er besteht aus mindestens einem, üblicherweise jedoch mehreren Arbeitnehmern1, den Betriebsratsmitgliedern. Diese werden demokratisch gewählt.

Dem Betriebsrat obliegen eine Reihe von allgemeinen Aufgaben, die dem Wohle der Belegschaft und dem Verhältnis zum Arbeitgeber dienen sollen.

II. Welche Rechte hat er?

Es stehen ihm weitreichende Beteiligungsrechte zu. Dazu gehört nicht nur die Mitbestimmung bei Fragen bzgl. des Arbeitsplatzes, der Arbeitsausführung und der Arbeitsumgebung, sondern auch die Mitbestimmung oder Mitwirkung bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Beispiel: Vor Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitgeber immer zunächst den Betriebsrat anzuhören.

III. In welchen Betrieben kann er gewählt werden?

Ein Betriebsrat kann grundsätzlich in jedem Betrieb gewählt werden, in dem mindestens 5 ständige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Je mehr beschäftigte Arbeitnehmer, desto mehr Betriebsratsmitglieder sind zu wählen.

Wichtig: Die Wahl eines Betriebsrats ist keine Pflicht, sondern das Recht der Arbeitnehmer. Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Wahl zu initiieren oder voranzutreiben.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Als Betriebsrat gut beraten? Mit Sicherheit bei uns

Betriebsräte stehen vor vielen Herausforderungen. Oft wird ihre Arbeit seitens des Arbeitgebers sogar behindert. Welche Rechte haben Sie als Betriebsrat? Und welche Vorraussetzungen muss der Arbeitgeber für Sie schaffen? In Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht werden Ihre Fragen gerne beantwortet.

Wertvolle Informationen für Betriebsräte.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: .

„Auf was es alles ankommt, mit welchen Mitteln man arbeitet - dass kann wirklich nur ein Spezialist im Arbeitsrecht wissen.“  Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch

Aktuellste Urteile zu diesem Thema

Landesarbeitsgericht Hessen

Beschluss vom - Az: 15 TaBV 153/15

Rechtmäßigkeit einer internen Ausschreibung nach Einstellung eines "minderqualifizierten" externen Bewerbers




Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien:

Logo SWR1
Logo SWR4
Logo RPR1
Logo Wiesbadener Kurier
Logo Geißener Anzeiger
Logo Wormser Zeitung
Logo Wiesbadener Tagblatt
Logo Main Spitze
Logo Frankfurter Rundschau
Logo Handelsblatt
Logo Allgemeine Zeitung
Logo Darmstädter Echo
Logo Focus
Logo NTV
Logo ZDF WISO
Lexikon schließen
Schließen