Abmahnung

I. Was ist das?
II. Wie muss abgemahnt werden?
III. Die Folgen der Abmahnung

I. Was ist das?

Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber1 ein Verhalten des Arbeitsnehmers, das den vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zuwiderläuft.

II. Wie muss abgemahnt werden?

In der Abmahnung muss dem Arbeitnehmer deutlich vor Augen geführt werden, mit welchem konkreten Verhalten er einen Pflichtverstoß begangen hat. Aussagen, wie z.B. „Ständig kommen Sie zu spät. Langsam reicht es mir.“, sind nicht konkret und stellen keine Abmahnung dar. Weiterhin muss für den Arbeitnehmer erkennbar sein, dass der Bestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses in Gefahr ist, sollte sich das gerügte Verhalten wiederholen. Die Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

III. Die Folgen der Abmahnung

Nach erfolgter Abmahnung und erneutem Pflichtverstoß besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kündigung. Zu beachten ist, dass zwischen dem erneuten und dem bereits abgemahnten Pflichtverstoß Ähnlichkeit bestehen muss. Eine Abmahnung wird üblicherweise in die Personalakte aufgenommen.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Gefahr Abmahnung. Gerechtfertigt oder nicht?

Sie haben eine Abmahnung erhalten. Eventuell droht Ihnen sogar eine Kündigung. Die entscheidende Frage: Ist die Abmahnung tatsächlich rechtsgültig? In Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht werden Sie darüber aufgeklärt, ob und wie Sie gegen Abmahnungen vorgehen können.

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