Schadensersatz

Was heißt das?

Schadensersatz muss leisten, wer eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt und dadurch einen anderen schädigt.

Der Schaden kann entstehen an:

  • Leib oder Leben
  • Persönlichkeitsrechten (Privat- und Intimsphäre)
  • Eigentum
  • Vermögen (z.B. entgangener Gewinn)

Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten1 ist grundsätzlich auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Die Höhe ist einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zu ermitteln. Als Berechnungskriterien dienen unter anderem die Höhe des Schadens und der Umfang des Verschuldens des Verursachers. 

Schadensersatzpflichtig kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (siehe auch: "Arbeitnehmerhaftung") werden.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

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Aktuellste Urteile zu diesem Thema

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Urteil vom - Az: 2 Sa 248/13

Kein Annahmeverzugslohn bei (teilweiser) Arbeitsunfähigkeit - Schadensersatz wegen Nicht-Zuweisung einer leidensgerechten Arbeit




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