Die fristlose Kündigung ist ein Fall der außerordentlichen Kündigung. Wird eine (außerordentliche) fristlose Kündigung ausgesprochen, so endet das Arbeitsverhältnis sofort.
Demgegenüber kann eine außerordentliche Kündigung auch mit einer sog. Auslauffrist versehen sein. Ist das der Fall, so endet das Arbeitsverhältnis -trotz außerordentlicher Kündigung- erst nach Ablauf der Frist. Eine Auslauffrist ist demjenigen Arbeitnehmer1 zu gewähren, dem nur deshalb außerordentlich gekündigt wird, weil er z.B. aufgrund tariflicher Vereinbarungen nicht ordentlich kündbar ist. Denn wäre er ordentlich kündbar, so stünde ihm eine Kündigungsfrist zu. Auch aus sozialen Gründen kann der Arbeitgeber eine Auslauffrist gewähren.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Fristlos gekündigt? Jetzt aktiv werden
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Fristlose Kündigungen vermeiden.
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Urteil vom - Az: 15 Ca 1744/16
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