I.Was ist das?
II.Worin liegt der Unterschied zur ordentlichen Kündigung??
Unter strengen Voraussetzungen gilt im deutschen Recht der Grundsatz: Ist einer Vertragspartei die Bindung an den Vertrag nicht zumutbar, so kann sie sich davon lösen.
Für Arbeitsverhältnisse gilt das gleiche: Erklärt ein Vertragspartner1 die außerordentliche Kündigung, so kann er sich mit sofortiger Wirkung vom Vertrag lösen. Voraussetzung ist, dass dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung fortzusetzen.
Wichtig: Ist das Arbeitsverhältnis ordentlich kündbar, so muss dem Kündigenden das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar sein.
Ab wann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses „unzumutbar“ ist, muss einzelfallgerecht und unter Abwägung beiderseitiger Interessen festgestellt werden. Notwendig ist jedoch ein nachvollziehbarer wichtiger Grund.
Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis sofort, d.h. fristlos, beendet werden. Außerdem kann ausnahmslos jedes Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden; entgegenstehende Abreden sind unwirksam.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
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