Überstunden

I. Was versteht man darunter?
II. Wann müssen/dürfen Überstunden geleistet werden?

I. Was versteht man darunter?

Überstunden sind die über die vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden. Ihre Anordnung darf nur vorübergehender Natur sein. Denn eine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit erfordert eine Vertragsanpassung.

Wichtig: Die wöchentliche Arbeitszeit orientiert sich am Jahresdurchschnitt. Überschreitet der Arbeitnehmer1 die wöchentliche Arbeitszeit und kann sie dafür in der Folgezeit verkürzen („Stundenabbau“), so liegen keine Überstunden vor - der Jahresdurchschnitt wurde nicht überschritten.

II. Wann müssen/dürfen Überstunden geleistet werden?

Der Arbeitgeber kann das Ableisten von Überstunden fordern, und zwar in Reichweite

- des Arbeitsvertrages

- einer Betriebsvereinbarung

- des Tarifvertrages

und innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Ordnet der Arbeitgeber das Ableisten von Überstunden entgegen dieser Voraussetzungen an, so kann die Arbeit verweigert werden.

Freiwillige Überstunden dürfen nur abgeleistet werden, wenn der Arbeitgeber dies billigt.

Gut zu wissen: Üblicherweise sind die Einzelheiten (Bedingungen, Vergütung, etc.) bezüglich Überstunden im Tarifvertrag geregelt.

Sollen Überstunden angeordnet oder gewährt werden, so ist außerdem der Betriebsrat zu informieren. Dieser hat mitzubestimmen ob und in welchem Umfang Überstunden geleistet werden müssen/dürfen.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Corona-Krise: Anordnung von Überstunden?

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn sich dies aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergibt. Bei erheblichen Personalausfällen, welche die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährden und dadurch ein unverhältnismäßiger Schaden droht, kann die Leistung von Überstunden gerechtfertigt sein.

Im Folgenden finden Sie weitere arbeitsrechtliche Themenfelder, die durch das Corona-Virus eine signifikante Bedeutung eingenommen haben:

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